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Selbstbehalt anrechnen bei unterjähriger Kündigung

Selbstbehalt nicht doppelt zahlen

Bei unterjähriger Kündigung Ihrer Grundversicherung können Sie von Ihrer alten Kasse eine Bescheinigung über die von Ihnen gezahlten Selbstbehalte verlangen. Wenn Sie diese Bescheinigung bei Ihrer neuen Krankenkasse einsenden, werden Ihnen die Selbstbehalte angerechnet. So vermeiden Sie es, den Selbstbehalt doppelt zu zahlen!

Übrigens: Unser Formulargenerator bestellt die benötigte Bescheinigung automatisch für Sie mit!

Autor: Ansgar John
Krankenkassenvergleich swupp.ch